Die Burgerbäuerten der Einwohnergemeinde Spiez
Auf dem Gemeindegebiet von Spiez bestehen die vier Burgerbäuerten Spiez, Faulensee, Hondrich und Spiezwiler Einigen (Fusion Spiezwiler und Einigen im Jahr 2012).
Historischer Hintergrund
Die Bäuerten gehen auf die mittelalterlichen bäuerlichen Güter- und Nutzungsgemeinden zurück. Sie ordneten, wie andernorts die Burgergemeinden, die genossenschaftliche Nutzung ihres Besitzes (Allmenden, Pflanzland, Rebland und Waldungen) und sorgten für den Unterhalt der Strassen. Sie hatten auch eine Schulstube oder ein Schulhaus bereitzustellen und zu unterhalten. Dazu musste das Holz für die Heizung der Schulstuben und Pflanzland für den Schulmeister zur Verfügung gestellt werden. An die Lehrerlöhne hatten sie ebenfalls Anteile zu leisten. Da die Bäuerten lange Zeit über grössere Mittel als die Einwohnergemeinde verfügten, hatten sie unter anderem auch Leistungen an die Feuerwehr und die Schwellenarbeiten an der Kander zu erbringen. Nach und nach wurde ein grosser Teil der ständig wachsenden Aufgaben an die Einwohnergemeinde Spiez und den Kanton Bern übertragen.
Die Burgerbäuert Spiez
Die Burgerbäuert Spiez ist die grösste der vier Burgerbäuerten auf dem Gemeindegebiet von Spiez. Sie ist als burgerliche Korporation im Sinne von Art. 117 des Gemeindegesetzes organisiert und bildet somit eine Körperschaft des öffentlich kantonalen Rechts. Als sogenannte Personengemeinde kann sie jedoch – im Gegensatz zu den Einwohnergemeinden – keine Steuern erheben.
Die Burgerbäuert Spiez wird von einem siebenköpfigen Burgerrat im Milizsystem geführt. Zweimal jährlich werden die ordentlichen Geschäfte an der Burgerbäuertversammlung behandelt.
Burgerin oder Burger der Burgerbäuert Spiez ist man heutzutage durch Abstammung oder Adoption. Insgesamt existieren 31 Burgergeschlechter. In der Gemeinde Spiez heimatberechtigte Personen mit den nachfolgenden Familiennamen besitzen das Burgerrecht automatisch (gilt nicht für eingebürgerte Personen):
Das Burgerrecht kann auf entsprechendes Gesuch hin von den Stimmberechtigten erteilt werden.
Stimmberechtigt sind Personen, die das Burgerrecht der Burgerbäuert Spiez besitzen und in der Burgerbäuert Spiez wohnhaft sind. Unter gewissen Voraussetzungen wird das Stimmrecht auch ausserhalb wohnhaften Burgerinnen und Burgern gewährt.
Mangels Steuereinnahmen finanziert sich die Burgerbäuert Spiez aus den Einnahmen ihrer Burgergüter. Das sind insbesondere Erträge aus den Liegenschaften (Miet- und Pachtzinse) und den Wäldern (Holzverkauf).